MERK Klima & Gas

Breslauer Straße 10 67245 Lambsheim

+49 162 - 8844188

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Werkleistungen von MERK Klima & Gas - Ronny Merk, Breslauer Straße 10, 67245 Lambsheim, E-Mail: raumklima@merk-klima-gas.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Werkleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung des folgenden Werks:

Leistungsbeschreibung / Leistungsumfang

Gegenstand der Leistungen

MERK – Klima & Gas erbringt überwiegend Werkleistungen in Form von Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Reparatur und Austausch von Klima-/Kälteanlagen (insb. Split-Klimageräte) einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten (Durchbrüche, Leitungswege, Kondensatführung, elektrische Anschlüsse im Nahbereich der Anlage, Druck-/Dichtheitsprüfungen, Kältemittelbefüllung). Ergänzend werden Dienstleistungen wie Wartung/Inspektion, Störungsbeseitigung/Notdienst, Beratung und Einweisung erbracht.

Lieferung & Montage

Anlieferung der Geräte/Materialien bis zur Montage-/Einbringstelle.

Montage der Innen- und Außengeräte, Verlegung von Verbindungsleitungen (Kälte, Kondensat, Steuer), Befestigungen und Abdichtungen nach Stand der Technik.

Elektroanschluss: Anschluss der Anlage an bauseits vorhandene, ausreichend dimensionierte Zuleitung und Absicherung im unmittelbaren Anlagenumfeld; weitergehende Elektroarbeiten sind nicht geschuldet.

Kältemittelarbeiten/F-Gase: Evakuierung, Dichtheitsprüfung, Befüllung/Anpassung innerhalb der Herstellervorgaben; Dokumentation gemäß gesetzlichen Anforderungen.

Inbetriebnahme & Einweisung

Funktionsprüfung, Parametrierung, Probelauf, Übergabeprotokoll.

Kurze Einweisung des Betreibers in Bedienung, Pflege und Wartungsintervalle.

Reparatur, Austausch, Ersatzteile

Fehlerdiagnose, Instandsetzung oder Austausch defekter Komponenten.

Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen. Ausgebaute Teile gehen in das Eigentum von MERK – Klima & Gas über, sofern nicht anders vereinbart.

Wartung/Inspektion (Dienstleistung)

Wartung gemäß Herstellervorgaben/Vertragsumfang (Reinigung, Sicht- und Funktionskontrolle, einfache Verschleißteile, Dichtheitsprüfung soweit vorgesehen).

Verbrauchs- und Verschleißteile sowie zusätzliche Arbeiten werden nach Aufwand berechnet, sofern nicht explizit im Wartungsvertrag enthalten.

Wartungen begründen keine Erfolgsgarantie; es wird die fachgerechte Durchführung geschuldet.

Gasprüfungen G607 (Wohnmobile/Wohnwagen)

Durchführung der Prüfung nach den jeweils gültigen Regelwerken, Sicht- und Dichtheitskontrollen, Messungen, Prüfprotokoll/Bescheinigung.

Es wird die ordnungsgemäße Prüfleistung geschuldet, nicht das Bestehen der Anlage. Erforderliche Nacharbeiten/Mängelbeseitigungen sind gesondert zu beauftragen.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Freier, sicherer Zugang zur Anlage/Arbeitsstelle; Bereitstellung von Strom, Wasser, Entsorgungsmöglichkeiten.

Rechtzeitige Einholung von Genehmigungen (z. B. Vermieter, WEG, Denkmalschutz), Klärung von Leitungs-/Statikrisiken.

Bauseitige Vorleistungen (z. B. Mauerdurchbrüche über Standardmaß, Kernbohrungen, Schachtbau, Kondensat-Einleitung, Elektro-Zuleitung/Absicherung) sofern nicht ausdrücklich beauftragt.

Anzeige besonderer Risiken (Asbest, Schadstoffe, Altanlagen).

Leistungsgrenzen / Ausschlüsse

Keine verdeckten Leitungs-/Statikprüfungen; Haftung für bauseitig unbekannte Leitungen/Leerrohre ist ausgeschlossen.

Spachtel-/Maler-, Verputz-, Fliesen- und sonstige Folge-/Schönheitsarbeiten sind nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich vereinbart.

Witterungs-, behördlich oder drittverursachte Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.

Für Bestandsanlagen wird keine Beschaffenheitsgarantie übernommen.

Abnahme & Dokumentation

Werkleistungen gelten mit erfolgreicher Inbetriebnahme/Funktionsprüfung und Unterzeichnung des Übergabe- bzw. Prüfprotokolls als abnahmefähig.

Bei Teilgewerken kann eine Teilabnahme erfolgen.

Mess-, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle werden in geeigneter Form bereitgestellt.

Entsorgung & Umweltschutz

Fachgerechte Rückgewinnung/Entsorgung von Kältemitteln nach gesetzlichen Vorgaben.

Verpackungen/Altgeräte werden auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung entsorgt, sofern nicht anders vereinbart.

Leistungsänderungen / Zusatzleistungen

Vom vereinbarten Umfang abweichende Leistungen (z. B. zusätzliche Leitungswege, Sonderbefestigungen, Kernbohrungen, Hebe-/Gerüststellungen, längere Arbeits-/Anfahrtszeiten) gelten als Nachträge und werden nach Angebot bzw. Regie abgerechnet.

Anfahrt, Arbeitszeiten, Notdienst

Anfahrten, Wartezeiten und Parkgebühren werden gemäß Preisliste berechnet.

Notdiensteinsätze außerhalb der Regelarbeitszeiten erfolgen nach Verfügbarkeit und mit Zuschlägen.

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Abnahme / Mängel

Abnahmeform

Werkleistungen sind mit Inbetriebnahme/Funktionsprüfung und Unterzeichnung des Übergabe- bzw. Prüfprotokolls abnahmefähig. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet.

Fiktive Abnahme

Nimmt der Kunde das Werk in Gebrauch (z. B. durch regulären Betrieb der Anlage) oder erklärt er innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine wesentlichen Mängel, gilt die Abnahme als erfolgt.

Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Kaufleute haben § 377 HGB zu beachten.

Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die Vergütung mindern oder – bei wesentlichem Mangel – zurücktreten.

Ausschlüsse

Keine Mängel sind: Verschleiß, Verschmutzung/Filterpflege, Schäden durch unsachgemäße Bedienung, falsche Umgebungsbedingungen, bauseitige Mängel (z. B. Stromversorgung/Kondensatableitung), fremdeingriffe oder fehlende/widerrufene Wartung entgegen Herstellervorgaben.

Mitwirkung/Prüfung

Für Diagnose- und Prüfzwecke ist Zugang zur Anlage zu gewähren. Erweist sich ein gerügter Fehler als nicht von uns zu vertreten, sind Prüf-/Anfahrtskosten vergütungspflichtig (nach Preisliste/Regie).

Gewährleistungsfristen

Bauwerksbezogene Leistungen

Für Arbeiten an einem Bauwerk bzw. fest verbundenen Bauwerksbestandteilen (z. B. fest installierte Split-Anlagen inkl. Leitungswege/Bohrungen) gilt eine Frist von 5 Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Übrige Werk-/Lieferleistungen

Im Übrigen beträgt die Frist 2 Jahre ab Abnahme/Übergabe (gesetzlich).

B2B-Verkürzung

Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt für nicht bauwerksbezogene Werk-/Lieferleistungen eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme/Übergabe. Ausgenommen von jeder Fristverkürzung sind Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Beginn/Unterbrechung

Die Fristen beginnen mit der Abnahme; gesetzliche Hemmung/Neubeginn im Fall von Nacherfüllung bleiben unberührt.

Garantie

Hersteller-Garantien bleiben unberührt; deren Bedingungen/Abwicklung richten sich nach dem jeweiligen Hersteller.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Fertigstellungstermin und die Modalitäten der Zurverfügungstellung des Werks werden individualvertraglich geregelt. Der Auftragnehmer hat zum vereinbarten Termin die in Auftrag gegebene Leistung abnahmereif und frei von Mängeln zu erbringen. Sofern die termingerechte Herstellung des Werks nicht möglich ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die Gründe der Verzögerung mitzuteilen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Für die Leistungen der Erfüllungsgehilfen hat er einzustehen, wie für eigene Leistungen.

2.6 Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass die Vorschriften der §§ 631 ff. BGB ergänzend gelten.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart und wird grundsätzlich nach der Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber zu zahlen.

5. Abnahme

Nach der Fertigstellung des Werks wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber wird daraufhin überprüfen, ob das Werk vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Auftraggeber und Auftragnehmer werden die Abnahme in einem Abnahmeprotokoll dokumentieren.

6. Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.

7. Eigentumsvorbehalt

Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach Produkthaftungsgesetz). Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

9. Datenschutz und Verschwiegenheit

9.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

10.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

10.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

11. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von vertraglichen Streitigkeiten, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MERK Klima & Gas - Ronny Merk, Breslauer Straße 10, 67245 Lambsheim, Telefon: 01628844188, Telefax: Keine, E-Mail: raumklima@merk-klima-gas.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An

MERK Klima & Gas - Ronny Merk
Breslauer Straße 10
67245 Lambsheim
Telefax: Keine
E-Mail: raumklima@merk-klima-gas.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Bezeichnung, ggf. Bestellnummer und Preis):

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Bestellt am (Datum):

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Erhalten am (Datum):

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Name und Anschrift des Verbrauchers:

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Datum:

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Unterschrift Kunde (nur bei schriftlichem Widerruf):

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